Architekten- und Ingenieurrecht

Das Architekten- und Ingenieurrecht umfasst nicht nur die werkvertragliche Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, sondern insbesondere auch die oftmals komplizierte honorarrechtliche Vertragsgestaltung. Die Zeiten unserer Vorväter, als ganze Wohnhäuser noch nach handschriftlichen Skizzen und per Handschlag gebaut wurden, sind leider vorbei.

Die Komplexität eines Bauvorhabens und die Vielzahl der Beteiligten erfordern heutzutage eine frühzeitige rechtliche Bewertung, die eindeutige und detaillierte Regelung aller vertraglichen Vereinbarungen und eine klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten. Sind Sie selbst Bauherr oder als Architekt und Bauingenieur am Bauvorhaben beteiligt? Dann stehe ich Ihnen gern bei der Vorbereitung und dem Abschluss Ihrer Verträge für die Architekten und Ingenieurleistungen beratend zur Seite. Dazu gehört neben der Prüfung und Durchsetzung Ihrer vertraglichen und finanziellen Ansprüche auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.

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