Ich berate Sie z.B. zu Ihrem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung und gebe Ihnen Hinweise, worauf Sie in diesem Zusammenhang achten müssen. Gibt es innerhalb Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft unterschiedliche Interessen, prüfe ich die Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.
Ich vertrete einzelne Eigentümer aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften in solchen Beschlussanfechtungsverfahren. Zu diesem Tätigkeitsgebiet gehört auch die Durchsetzung von Ansprüchen einzelner Wohnungseigentümer gegen die WEG als auch der WEG gegen einzelne Wohnungseigentümer, z.B. bei Wohngeldrückständen.
Die Vertretung durch erfahrene Rechtsanwälte ist der beste Weg, in Berlin die eigenen Rechte durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.